Willkommen auf der Internetpräsenz des Heilpädagogischer Kindergarten St. Antonius-Haus

Wir sind ein heilpädagogischer Kindergarten für Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren.
Wir nehmen Kinder auf, die einen besonderen Unterstützungsbedarf bzw. Förderbedarf haben.
Das sind Kinder mit:

• geistigen Behinderungen
• (globalen) Entwicklungsverzögerungen
• Sprachentwicklungsverzögerungen
• Seh- und Hörbeeinträchtigungen
• Lernbeeinträchtigungen
• Verhaltensauffälligkeiten (sozial-emotionaler Förderbedarf)
• Wahrnehmungsstörungen
• Mehrfachbehinderungen
• vielfältigen Verhaltensauffälligkeiten
• Autismusspektrumsstörungen

Den heilpädagogischen Kindergarten gibt es seit August 2023, der bis dahin ein Sprachheilkindergar-ten war.
Der heilpädagogische Kindergarten bietet insgesamt 24 Kindern in drei Gruppen eine ganzheitliche Betreuung an. In jeder der drei Gruppen betreuen zwei pädagogische Fachkräfte 8 Kinder. Zusätz-lich bieten wir bei uns Sprachtherapie, Physiotherapie und Ergotherapie an.

Die Betreuungszeiten sind:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr, Mittwoch von 8:30 bis 13:00 Uhr.

Wir orientieren unsere heilpädagogische Arbeit an der Lebenssituation und an den Entwicklungs-stand der Kinder. Durch freies und gelenktes Spiel erfahren die Kinder eine altersgemäße Förde-rung in allen, für die kindliche Entwicklung wichtigen Bereichen.

In unserem Kindergarten
• greifen wir die Wünsche der Kinder auf
• nehmen wir die aktuelle Situation der Kinder wahr und gehen individuell darauf ein
• wecken wir das Interesse der Kinder an der Umwelt
• nehmen wir die Kinder mit ihren Vorschlägen und Ideen ernst
• gestalten wir die Räume nach den Bedürfnissen der Kinder
• vermitteln wir Erfolgserlebnisse
• entwickeln Kinder ihre eigene Persönlichkeit
• erleben Kinder ihre Umwelt mit allen Sinnen
• haben Kinder Raum für Bewegung Ruhe und Entspannung

Bei uns
• erfahren Kinder Nähe und Geborgenheit, Verlässlichkeit und Orientierung
• spielen Rituale und wiederkehrende Momente im Tagesablauf eine wichtige Rolle
• begegnen wir Menschen anderer Religionen mit Respekt und Toleranz
• erfahren Kinder individuelle und ganzheitliche Entwicklungsbegleitung
• wird die Familie so angenommen, wie sie ist, damit Kinder und Eltern sich bei uns wohl füh-len

Wir bieten
• drei kleine, überschaubare Gruppen (je 8 Kinder)
• intensive Elternbegleitung und - beratung
• Möglichkeiten zur Hospitation im Gruppenalltag und bei der Therapie
• qualifizierte Betreuung durch unsere Mitarbeiterinnen

Unsere Schwerpunkte sind
• Hinführung zu einer verbesserten Kommunikationsfähigkeit
• Erweiterung des Sprachschatzes
• Stärkung des Selbstwertgefühls und des Selbstbewusstseins
• Verbesserung der visuellen, auditiven und taktilen Wahrnehmung (Sehen, Hören, Fühlen)
• Förderung der körperlichen Geschicklichkeit und der Bewegungskoordination (Grob- und Feinmotorik)
• Hinführen zu einem angemessenen Sozialverhalten

Aufnahme
Für die Aufnahme in den heilpädagogischen Kindergarten gelten die Richtlinien des Landes-jugendamtes des Landschaftsverbandes Westfalen- Lippe.

Das Einzugsgebiet des heilpädagogischen Kindergartens bezieht sich auf die Städte
Herten und Recklinghausen.

Die Antragstellung beim Landschaftsverband Westfalen Lippe für das jeweils neue Kinder-gartenjahr im August, sollte bereits – mit allen notwendigen und ergänzenden Unterlagen – vor dem 15. Februar erfolgt sein. Eine Entscheidung über eine Aufnahme seitens des Kosten-trägers erfolgt in der Regel bis zum 31. Mai.
Unabhängig von diesem Termin ist eine Antragstellung grundsätzlich jederzeit möglich.

Antragstellung
Die Sorgeberechtigten stellen im heilpädagogischen Kindergarten den Antrag auf Kosten-übernahme/Eingliederungshilfe.

Für die Antragstellung werden Berichte/Diagnosen von Ärzten, einer Kinderklinik oder einer Frühförderung benötigt.

Liegen die Unterlagen vollständig vor, nehmen wir Kontakt zu Ihrem örtlichen Jugendamt auf. Von dort wird das Gesundheitsamt benachrichtigt und Sie erhalten einen Termin für die amtsärztliche Untersuchung. Danach werden die Unterlagen an das Landesjugendamt zur weiteren Bearbeitung geschickt.
Die Sorgeberechtigten erhalten vom Landschaftsverband einen Kostenbescheid. Der Kinder-garten erhält automatisch eine Kopie.
Danach erhalten die Sorgeberechtigten vom Kindergarten eine Mitteilung, wann die Auf-nahme des Kindes voraussichtlich erfolgen wird.

Melden Sie sich gerne bei Melanie Meyer (Bereichsleiterin Heilpädagogischer Kindergarten)
0 23 66 / 10 74-20
m.meyer@antonius-haus-herten.de